ESV Rote Erde Dortmund 1928 e.V.

Hinweise zur Sportversicherung

Wichtig bei Sportunfällen (auch Wegeunfällen):

Melden Sie jeden Unfall oder Schaden neben der Meldung bei Ihrer persönlichen Versicherung schnellstens auch an die Sporthilfe ev. im Landessportbund Nordrhein-Westfalen, die Versicherung der Sportvereine und ihrer Mitglieder.

Meldung an die Sporthilfe durch die Geschäftsstelle des ESV Rote Erde

ABC zur Sportversicherung

Der Inhalt dieses kleinen ABC soll Ihnen einige Fragen zum Versicherungsvertrag der Sporthilfe beantworten.

Ansprüche gegen die Sporthilfe müssen von den Verletzten oder Geschädigten geltend gemacht werden.
Brillen oder Kontaktlinsen, die bei Sportunfällen beschädigt werden, werden bis zu 50 € je Schadenfall ersetzt.
Direkte Wege von und zu Sportveranstaltungen sind auch versichert.
Einzeltraining ist nur dann versichert, wenn dieses vom Vorstand ausdrücklich angeordnet ist.
Freiwillige Helfer bei Veranstaltungen (nicht nur Sportveranstaltungen) des Vereins sind ebenfalls versichert.
Haftpflichtansprüche mit Verpflichtungen zum Schadensersatz gegen den Verein oder gegen Mitglieder werden bei Meldung geprüft.
Invaliditätsansprüche, z.B. auch bei Funktionsunfähigkeit von Körperteilen, müssen rechtzeitig geltend gemacht werden.
Krankenversicherte erhalten in aller Regel die notwendigen Kosten der Heilbehandlungen von ihrer Krankenkasse. Trotzdem sollten Unfälle gemeldet werden, um evtl. später weitere Ansprüche geltend machen zu können.
Meldefristen müssen eingehalten werden. Deshalb schnellstens mit dem der Geschäftsstelle in Verbindung setzen.
Rechtsschutzversicherung mit der Hauptaufgabe der Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten gehört auch zum Sportversicherungsvertrag.
Schnuppertraining, um das Sportangebot des Vereins kennenzulernen, ist mitversichert, wenn dieses Training gemeinsam mit den andren Vereinsmitgliedern durchgeführt wird. Allerdings ist der Versicherungsschutz auf maximal zwei Monate beschränkt.
Tagegeld kann bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit von 60 Tagen und mehr, mit einer einmaligen Pauschale von100 € gezahlt werden.
Übergangsleistung in Höhe von 1.250 € kann gezahlt werden, wenn nach Ablauf von 6 Monaten nach einem Unfall eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von mehr als 50% ununterbrochen bestanden hat. Nach 9 Monaten erhöht sich dieser Betrag auf 1.500 €.
Vereinsinterne Veranstaltungen sind in der Regel über den Sportversicherungsvertrag abgesichert.
Zahnschäden sind im Rahmen der Krankenversicherung versichert. Dabei beteiligt sich die Sporthilfe an den Restkosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.600 €.

Neuer Sportversicherungsvertrag seit dem 1. Januar 2002

Auf ein neues, verbessertes Versicherungskonzept bei der Sportversicherung haben sich die Sporthilfe e.V., der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen, die Firma Himmelseher Sportversicherung weltweit, die ARAG Sportversicherung und die EUROPA Krankenversicherung verständigt. Es ist bereits seit dem 01. Januar 2002 wirksam und enthält zahlreiche sinnvolle Ergänzungen.

Das Kernstück der neuen Sportversicherung bildet dabei die umfassende Absicherung des gesamten Verbands- und Vereinsbetriebes und seiner Mitglieder bei praktisch allen Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten. Der persönliche Versicherungsschutz f ür Nichtmitglieder, die an Vereinsveranstaltungen teilnehmen, wird allerdings künftig nicht mehr automatisch in die Sportversicherung einbezogen. Günstige Ergänzungsangebote liegen dazu in den Versicherungsbüros bereit.

Weiterhin ist der Wortlaut des Sportversicherungsvertrages vereinfacht und deutlich besser lesbar geworden, was auch mit dazu beitragen wird, dass sich viele Fragen zum Versicherungsschutz von selbst beantworten. Die Neuordnung nahm man auch zum Anlass, den Krankenversicherungsschutz der Sportversicherung zu überarbeiten. Grund waren die in den letzten Jahren im Gesundheitswesen erfolgten zahlreichen Änderungen, die Einsparungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit Einschränkungen für di e Versicherten (Kosten für Heilbehandlungen nach Sportunfällen etc.) zur Folge hatten. Je mehr Kürzungen erfolgten, umso wichtiger und entscheidender wurde die private Vorsorge des Einzelnen.

Die "neue" Sportversicherung ist so konzipiert, dass mit Ausnahme bei Zähnen und Brillen keine Leistungen erbracht werden, die nicht auch von der GKV gezahlt werden. Ebenso kann die Sportversicherung vom Gesetzgeber eingeführte Selbstbehalte oder andere Kosten-Dämpfungsmaßnahmen (Ausnahme: Zahnersatz) nicht übernehmen. Mögliche unterschiedliche Grundleistungen und neue Zusatzversicherungen machen es deshalb erforderlich, den Leistungskatalog bei Heilkosten in der Sportversicherung neu zu definieren.

Wie auch bisher, soll erst dann die Leistung der Sportversicherung einsetzen, wenn alle anderen Leistungsmöglichkeiten erschöpft sind - gleichgültig ob oder wie der Verletzte versichert ist. Dabei kann die Sportversicherung aber auch in Zukunft die private Vorsorge des Einzelnen nicht ersetzen. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist deshalb geboten.

Die Sportversicherung erstattet künftig nach Vorleistung der bestehenden Leistungsmöglichkeiten im Wesentlichen die Kosten für:

  • Gestelle und Gläser ärztlich verordneter Brillen, Kontaktlinsen und Sportbrillen sowie Hörgeräte bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro je Schadenfall
  • die ambulante oder stationäre Behandlung während eines versicherten Auslandsaufenthaltes

  • die Rückbeförderung eines Erkrankten oder Überführung eines Verstorbenen

Damit ist es für Vereinsmitglieder bei versicherten Auslandsaufenthalten nicht mehr erforderlich, eine separate Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Damit wurde eine deutliche Verbesserung des bisherigen Versicherungsschutzes erreicht.

Quelle: aragvid-arag 02/02

Weitere Informationen:

Versicherungsbüro bei der Sporthilfe e.V.
Postfach 2540
58475 Lüdenscheid
Tel.: 02351/94754-0
Fax: 0235194754-50
e-mail: vsbluedenscheid.@arag-sportversicherung.de

oder

bei der ARAG-Sportversicherung
http://www.arag-sportversicherung.de