ESV Rote Erde Dortmund 1928 e.V.Hinweise zur SportversicherungWichtig bei Sportunfällen (auch Wegeunfällen): Melden Sie jeden Unfall oder Schaden neben der Meldung bei Ihrer persönlichen Versicherung schnellstens auch an die Sporthilfe ev. im Landessportbund Nordrhein-Westfalen, die Versicherung der Sportvereine und ihrer Mitglieder. Meldung an die Sporthilfe durch die Geschäftsstelle des ESV Rote Erde ABC zur SportversicherungDer Inhalt dieses kleinen ABC soll Ihnen einige Fragen zum Versicherungsvertrag der Sporthilfe beantworten.
Neuer Sportversicherungsvertrag seit dem 1. Januar 2002Auf ein neues, verbessertes Versicherungskonzept bei der Sportversicherung haben sich die Sporthilfe e.V., der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen, die Firma Himmelseher Sportversicherung weltweit, die ARAG Sportversicherung und die EUROPA Krankenversicherung verständigt. Es ist bereits seit dem 01. Januar 2002 wirksam und enthält zahlreiche sinnvolle Ergänzungen. Das Kernstück der neuen Sportversicherung bildet dabei die umfassende Absicherung des gesamten Verbands- und Vereinsbetriebes und seiner Mitglieder bei praktisch allen Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten. Der persönliche Versicherungsschutz f ür Nichtmitglieder, die an Vereinsveranstaltungen teilnehmen, wird allerdings künftig nicht mehr automatisch in die Sportversicherung einbezogen. Günstige Ergänzungsangebote liegen dazu in den Versicherungsbüros bereit. Weiterhin ist der Wortlaut des Sportversicherungsvertrages vereinfacht und deutlich besser lesbar geworden, was auch mit dazu beitragen wird, dass sich viele Fragen zum Versicherungsschutz von selbst beantworten. Die Neuordnung nahm man auch zum Anlass, den Krankenversicherungsschutz der Sportversicherung zu überarbeiten. Grund waren die in den letzten Jahren im Gesundheitswesen erfolgten zahlreichen Änderungen, die Einsparungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit Einschränkungen für di e Versicherten (Kosten für Heilbehandlungen nach Sportunfällen etc.) zur Folge hatten. Je mehr Kürzungen erfolgten, umso wichtiger und entscheidender wurde die private Vorsorge des Einzelnen. Die "neue" Sportversicherung ist so konzipiert, dass mit Ausnahme bei Zähnen und Brillen keine Leistungen erbracht werden, die nicht auch von der GKV gezahlt werden. Ebenso kann die Sportversicherung vom Gesetzgeber eingeführte Selbstbehalte oder andere Kosten-Dämpfungsmaßnahmen (Ausnahme: Zahnersatz) nicht übernehmen. Mögliche unterschiedliche Grundleistungen und neue Zusatzversicherungen machen es deshalb erforderlich, den Leistungskatalog bei Heilkosten in der Sportversicherung neu zu definieren. Wie auch bisher, soll erst dann die Leistung der Sportversicherung einsetzen, wenn alle anderen Leistungsmöglichkeiten erschöpft sind - gleichgültig ob oder wie der Verletzte versichert ist. Dabei kann die Sportversicherung aber auch in Zukunft die private Vorsorge des Einzelnen nicht ersetzen. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist deshalb geboten. Die Sportversicherung erstattet künftig nach Vorleistung der bestehenden Leistungsmöglichkeiten im Wesentlichen die Kosten für:
Damit ist es für Vereinsmitglieder bei versicherten Auslandsaufenthalten nicht mehr erforderlich, eine separate Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Damit wurde eine deutliche Verbesserung des bisherigen Versicherungsschutzes erreicht. Quelle: aragvid-arag 02/02
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