Vereinsjugend
§
14
Mitglieder
der
Vereinsjugend
Mitglieder
der
Vereinsjugend
des
ESV
Rote
Erde
Dortmund
1928
e.V.
sind
alle
Kinder
und
Jugendlichen
bis
zur
Vollendung
des
18.
Lebensjahres
sowie
alle
innerhalb
der
Vereinsjugend
gewählten
und
berufenen
Mitglieder,
die
bereits
das
18.
Lebensjahr
vollendet
haben
und
somit
wahl-
und
stimmberechtigt
im
Sinne
des
§
4
dieser
Satzung
sind.
§
15
Zweck
der
Vereinsjugend
Die
Vereinsjugend
hat
den
Zweck,
als
abteilungsübergreifende
organisatorische
Einheit
sich
selbst
zu
führen
und
selbständig
zu
verwalten
sowie
jugendspezifische
Interessen
im
Verein
zu
bündeln.
§
16
Organe
der
Vereinsjugend
Organe
der
Vereinsjugend
sind:
*
die
Jugendversammlung,
*
der
Jugendausschuss.
§
17
Jugendversammlung
Die
Aufgaben
der
ordentlichen
Jugendversammlung
sind:
*
Festlegung
der
Richtlinien
für
die
Tätigkeit
des
Jugendausschusses,
*
Wahl
des
Jugendausschusses,
*
Wahl
der
Delegierten
zu
Jugendtagungen.
Die
ordentliche
Jugendversammlung
findet
jährlich
vor
der
Jahreshauptversammlung
des
Vereins
statt
und
wird
zwei
Wochen
vorher
unter
Bekanntmachung
der
Tagesordnung
vom
Jugendausschuss
einberufen.
Der
geschäftsführende
Vorstand
ist
einzuladen.In
der
gleichen
Weise
kann
bei
Bedarf
eine
außerordentliche
Jugendversammlung
einberufen
werden.
§
18
Jugendausschuss
Der
Jugendausschuss
besteht
aus:
*
dem
Vorsitzenden
und
seiner
Stellvertreterin
bzw.
der
Vorsitzenden
und
ihrem
Stellvertreter
*
einem
männlichen
und
einem
weiblichen
Jugendvertreter,
die
zur
Zeit
der
Wahl
noch
Jugendliche
sind
§
19
Wahl
des
Jugendausschusses
Sie
werden
von
der
Jugendversammlung
für
die
Dauer
von
2
Jahren
gewählt.
Der
Vorsitzende
und
seine
Stellvertreterin
bzw.
die
Vorsitzende
und
ihr
Stellvertreter
müssen
gemäß
§
10
dieser
Satzung
von
der
Mitgliederversammlung
bestätigt
werden.
In
den
Jugendausschuss
ist
jedes
Mitglied
des
Vereins
wählbar.
Der/Die
Vorsitzende
und
seine/ihr
Stellvertreter(in)
sind
Mitglieder
des
Gesamtvorstandes
des
Vereins
gemäß
§
11
dieser
Satzung.
§
20
Aufgaben
des
Jugendausschusses
Aufgabe
des
Jugendausschusses
ist
die
Vertretung
der
Interessen
und
die
Förderung
jugendlicher
Mitglieder
des
Vereins
durch
*
eine
altersgerechte
Betreuung
bei
der
sportlichen
Betätigung
und
außersportlichen
Aktivitäten
*
eine
Unterstützung
bei
der
sozialen
Integration
in
das
Vereinsleben
*
Zusammenarbeit
mit
Jugendorganisationen
*
die
aktive
Wahrnehmung
ihrer
Belange
im
Sinne
einer
demokratischen
Mitbestimmung
und
Mitverantwortung
*
die
(Mit-)Gestaltung
und
Durchführung
jugendgeeigneter
Projekte
Die
Vereinsjugend
entscheidet
selbst
über
die
Verwendung
der
ihr
zufließenden
Mittel.
Der
Jugendausschuss
ist
bei
der
Wahrnehmung
der
Aufgaben
und
der
Mittelverwendung
im
Rahmen
der
hierzu
erforderlichen
Handlungsspielräume
verantwortlich.
Der
rechtsgeschäftliche
Entscheidungsspielraum
(Vollmacht)
sowie
das
benötigte
Budget
der
Vereinsjugend
(öffentliche
Mittel
der
Jugendförderung,
Vereinszuschüsse
etc.)
sind
mit
dem
geschäftsführenden
Vorstand
anzustimmen
(Budgetantrag,
Abrechnungsmodalitäten).
Der
Vorsitzende
des
Jugendausschusses
berichtet
der
Mitgliederversammlung
über
die
Geschehnisse
bei
der
Vereinsjugend.
(Mitwirkende im
Jugendausschuss: siehe Seite Ansprechpartner)