ESV Rote Erde Dortmund 1928 e.V.  
Jugend

 

 

Herzlich willkommen auf der Seite der Vereinsjugend

 
Vorsitzender des Jugendausschusses

Sascha Kebeiks

Email: sascha-kebeiks@gmx.de
Mobil: 017643548796
 
Jugendordnung (Auszug aus der Satzung):
 
 Vereinsjugend  
 
§ 14    Mitglieder der Vereinsjugend
Mitglieder der Vereinsjugend des ESV Rote Erde Dortmund 1928 e.V. sind alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie alle innerhalb der Vereinsjugend gewählten und berufenen Mitglieder, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit wahl- und stimmberechtigt im Sinne des § 4 dieser Satzung sind.
  
§ 15    Zweck der Vereinsjugend
Die Vereinsjugend hat den Zweck, als abteilungsübergreifende organisatorische Einheit sich selbst zu führen und selbständig zu verwalten sowie jugendspezifische Interessen im Verein zu bündeln.
  
§ 16     Organe der Vereinsjugend
Organe der Vereinsjugend sind:  
    * die Jugendversammlung,
    * der Jugendausschuss.
 
§  17    Jugendversammlung
Die Aufgaben der ordentlichen Jugendversammlung sind:
    * Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendausschusses,
    * Wahl des Jugendausschusses,
    * Wahl der Delegierten zu Jugendtagungen.
Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich vor der Jahreshauptversammlung des Vereins statt und wird zwei Wochen vorher unter Bekanntmachung der Tagesordnung vom Jugendausschuss einberufen. Der geschäftsführende Vorstand ist einzuladen.In der gleichen Weise kann bei Bedarf eine außerordentliche Jugendversammlung einberufen werden.
  
§ 18    Jugendausschuss
Der Jugendausschuss besteht aus:  
    * dem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin bzw. der Vorsitzenden und ihrem Stellvertreter
    * einem männlichen und einem weiblichen Jugendvertreter, die zur Zeit der Wahl noch Jugendliche sind
 
§ 19    Wahl des Jugendausschusses
Sie werden von der Jugendversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorsitzende und seine Stellvertreterin bzw. die Vorsitzende und ihr Stellvertreter müssen gemäß § 10 dieser Satzung von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. In den Jugendausschuss ist jedes Mitglied des Vereins wählbar.
Der/Die Vorsitzende und seine/ihr Stellvertreter(in) sind Mitglieder des Gesamtvorstandes des Vereins gemäß § 11 dieser Satzung.
 
§ 20     Aufgaben des Jugendausschusses
Aufgabe des Jugendausschusses ist die Vertretung der Interessen und die Förderung jugendlicher Mitglieder des Vereins durch
    * eine altersgerechte Betreuung bei der sportlichen Betätigung und außersportlichen Aktivitäten
    * eine Unterstützung bei der sozialen Integration in das Vereinsleben
    * Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen
    * die aktive Wahrnehmung ihrer Belange im Sinne einer demokratischen Mitbestimmung und Mitverantwortung
    * die (Mit-)Gestaltung und Durchführung jugendgeeigneter Projekte
Die Vereinsjugend entscheidet selbst über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Der Jugendausschuss ist bei der Wahrnehmung der Aufgaben und der Mittelverwendung im Rahmen der hierzu erforderlichen Handlungsspielräume verantwortlich. Der rechtsgeschäftliche Entscheidungsspielraum (Vollmacht) sowie das benötigte Budget der Vereinsjugend (öffentliche Mittel der Jugendförderung, Vereinszuschüsse etc.) sind mit dem geschäftsführenden Vorstand anzustimmen (Budgetantrag, Abrechnungsmodalitäten). Der Vorsitzende des Jugendausschusses berichtet der Mitgliederversammlung über die Geschehnisse bei der Vereinsjugend.

(Mitwirkende im Jugendausschuss: siehe Seite Ansprechpartner)

 

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