Ausbildung zum/zur Supervisor/in


Beginn der Ausbildung: 28. Oktober 2015.
Zertifizierung der Ausbildung nach den Standards der DGSv ist beantragt.
Die Dauer der Ausbildung beträgt 2-3 Jahre.

Unsere Zielgruppe sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern, die eine umfangreiche Vorqualifikation durch mehrjährige Berufserfahrung und verschiedene Fortbildungen besitzen und durch eigene Supervisionserfahrung das Berufsbild des Supervisors bereits kennengelernt haben.

 

    Struktur der Ausbildung:

    In einem Zeitraum von 2 bis 3 Jahren finden folgende Veranstaltungen statt:

  • 7 Kurswochen zu je 5 Arbeitstagen mit 8 Zeitstunden pro Tag
  • Theoriegruppe, 9 Arbeitstreffen zu jeweils 6 Zeitstunden mit Lehrpersonal und 9 Arbeitstreffen zu jeweils 6 Zeitstunden ohne Lehrpersonal
  • Balintgruppe, 15 Sitzungen zu jeweils 3 Zeitstunden
  • Lehrsupervision, mindestens 35 Sitzungen zu jeweils 1,5 Zeitstunden

 

Kurswochen:

Folgende Punkte werden im Kursgeschehen in allen Veranstaltungen bearbeitet: Die Ausbildungskandidaten/innen werden mit den lerntheoretischen Grundlagen vertraut gemacht. Sie erhalten während der gesamten Ausbildung die Gelegenheit, den von der Kursleitung demonstrierten Ansatz unter Anleitung einzuüben. Die Kursleitung wird regelmäßig die praktischen Übungen mit theoretischen Aspekten verknüpfen, um eine ganzheitliche Lernerfahrung zu ermöglichen. Die beruflichen Bezüge der Ausbildungskandidaten/innen werden als Erfahrungshintergrund einbezogen.

Erste Kurswoche:
Die Ausbildungskandidaten/innen erhalten einen Überblick über die gesamte Ausbildung. Was sind Beratungen und wie komme ich zu einem klaren Beratungsauftrag? Was ist bei der Akquise zu beachten? Darauf aufbauend soll im ersten Kursabschnitt geklärt werden, was eine fachliche und professionelle Beratung ausmacht. Im Weiteren erhält der/die Ausbildungskandidat/in eine Einführung in das Diagnoseschema für die Zwischen- und Endauswertung der Supervisionsprozesse. Lerntheoretisch werden wir uns mit der psychoanalytischen Charaktertypologie beschäftigen.

Zweite Kurswoche:
Die ersten Erfahrungen mit der Entwicklung der bisherigen Akquise werden reflektiert. In dieser Veranstaltung soll besonders auf die Verknüpfung mit den Inhalten der vorangegangenen Veranstaltungen geachtet werden.
Die begonnenen Beratungen werden supervidiert. Auch in dieser Veranstaltung wird auf eine Verknüpfung mit den vermittelten theoretischen Hintergründen Wert gelegt.

Dritte Kurswoche:
Anhand von theoretischen Expertisen werden wir uns mit der Thematik von organisatorischen und institutionellen Prozessen beschäftigen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, die relevanten Modelle von Organisationen einzubeziehen und diese mit den Teilnehmern/innen praxisrelevant anzuwenden. Die durchgeführten Supervision der Ausbildungskandidaten/innen werden analysiert.

Vierte Kurswoche:
Durch geeignete Literatur wird das Themengebiet "Übertragung/Gegenübertragung" bearbeitet. In dieser Veranstaltung wird untersucht, inwiefern Übertragungen und Gegenübertragungen bei den Beratungsprozessen sichtbar geworden sind.
In dieser Kurswoche findet eine Zwischenauswertung statt.

Fünfte Kurswoche:
Falldokumentation und Vorbereitung der Abschlussarbeit. In dieser Kurswoche wird insbesondere die Verknüpfung von Theorie und Praxis deutlich. Erkenntnisse aus der Fallbearbeitung können in dieser Veranstaltung besprochen werden.

Sechste Kurswoche:
Analyse der institutionellen Sichtweisen.
In dieser Kurswoche werden wir uns erneut mit den Institutionen beschäftigen. Die Entstehung von Spiegelungsphänomenen in den jeweiligen Beratungsprozessen wird bearbeitet. Aufbauend auf diese Erkenntnisse werden wir die weiteren durchgeführten Supervisionsprozesse supervidieren.

Siebte Kurswoche:
In dieser Veranstaltung wird die Ausbildung in ihrer Gesamtheit reflektiert. Der/die Ausbildungskandidat/in überprüft, welche Lernziele er/sie erreicht hat und inwiefern die Institution dazu beigetragen hat. Das Abschluss-Kolloquium findet in der Ausbildungsgruppe statt.

 

Theoriegruppe:

In der Theoriegruppe geht es darum, die eigene Konzeptentwicklung auf Basis von lerntheoretischem Wissen zu festigen und zu erweitern. Es wird in diesem Ausbildungs-Modul besonders auf die Verbindung von Praxis und Theorie geachtet. Gegenstand dieser Theoriegruppe werden entwicklungspsychologische Bausteine sowie die duale Triebtheorie nach S. Freud sein.
Unter Hinzunahme der Ausarbeitung von H. Racker werden die Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene intensiv betrachtet.
Wir werden institutionelle und organisatorische Konzepte bezogen auf die Arbeitswelt in den Fokus der Betrachtung stellen.
Ziel der Theoriegruppe ist es, das eigene Handeln im Umgang mit den Supervisanden und Supervisandinnen besser zu verstehen, benennen und planen zu können.
Eine genauere Festlegung der Theorieblöcke wird in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Ausbildung erfolgen.

 

Balintgruppe:

Die Balintgruppe wurde nach dem englischen Arzt und Analytiker Michael Balint benannt. In unserem Ausbildungskonzept bildet die Arbeit der Balintgruppe einen wichtigen Lernort. Dieser Lernort genießt im Gegensatz zu den anderen Orten der Ausbildung einen gewissen Freiraum, da er von der direkten Bewertung durch die Kursleitung befreit ist.
Bewertungsprozesse finden in der Balintgruppe natürlich trotzdem statt. Uns ist allerdings wichtig, dass ein/e Kandidat/in in seiner/ihrer Ausbildung auch die Arbeitsweise einer Balintgruppe kennenlernt, da diese Gruppenstruktur speziell die Kreativität fördert.

 

Lehrsupervision:

Der/die Ausbildungskandidat/in wird in der Lehrsupervision an seinen/ihren vorbewussten und ungelösten Konflikten arbeiten, die seine Arbeit als Supervisor/in einengen. Es wird mit Unterstützung des Lehrsupervisors oder der Lehrsupervisorin die Entwicklung eines/r reflektierten und kritischen Ausbildungskandidaten/in angestrebt.
In der Lehrsupervision wird der Ausbildungskandidat oder die Ausbildungskandidatin individuell bei seiner/ihrer praktischen Arbeit als Supervisor oder Supervisorin begleitet.

 

Kosten der Ausbildung:

Die Kursgebühr beträgt 7.200,- EUR.
Eine Anzahlung von 200,- EUR ist bei Vertragsunterzeichnung zu entrichten, die weiteren Gebühren sind jeweils 14 Tage vor Beginn einer Kurswoche in Raten von 1.000,- EUR zu überweisen.
Zusätzlich muss die Lehrsupervision bezahlt werden, welche direkt zwischen Ausbildungskandidat/in und Lehrsupervisor/in ausgehandelt wird.

Richten Sie bitte die üblichen Bewerbungsunterlagen schriftlich an die Analytische Praxis. Die Kontaktdaten finden Sie im Seitenfuß. Ihre Unterlagen sollten einen Lebenslauf und Angaben über Ihre Fortbildungen enthalten.
Wir stehen für Anfragen jederzeit zur Verfügung. Sie können uns jeden Donnerstag in der Zeit von 15:00-17:00 Uhr persönlich erreichen.

 

zur Startseite