Supervision |
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An die Zusatzausbildung zum/zur Sexualpädagogen/in schliesst sich oftmals eine Supervisionsgruppe an. Im weiteren bieten wir, wie an anderer Stelle schon erwähnt, Einzelsupervision, Teamsupervision und Gruppensupervision an. |
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Durch die Supervision werden Multiplikatoren aus sozialen Arbeitsfeldern befähigt, professionell mit dem Themengebiet „Sexuelle Gewalt“ umzugehen. |
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Besonders im Umgang mit Mädchen und Jungen, die sexuelle Gewalt erlebt haben, ist eine Erweiterung der eigenen Kompetenzen durch Reflexion wichtig. Durch eingebrachte Fallbeispiele aus der Praxis werden spezifische Handlungsschritte erarbeitet, dadurch werden die Supervisanden befähigt, diese in der eigenen Praxis umzusetzen. |
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Die theoretischen Grundlagen der Supervision basieren auf der Sexualpädagogik und der Psychoanalyse; diese wird durch die angewandte Gruppendynamik unterstützt. (Siehe auch Gesamtkonzept 3.1 Sexualpädagogischer Ansatz, 3.2 Psychoanalytisches Verstehen, 3.3 Gruppendynamik) |
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In der Regel wird jährlich eine an die Institution gebundene Supervisionsgruppe gebildet; diese umfasst fünf Plätze. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in gesonderten Ausschreibungen gewonnen. |
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Die Einzelsupervisanden sind in der Regel daran interessiert ihr spezielles Wissen zum Thema sexuelle Gewalt und Sexualpädagogik über einen längeren Zeitraum zu intensivieren. In der Regel haben sie in ihrem Praxisfeld konkrete Fälle von sexueller Gewalt erlebt. Die Einzelsupervision stellt für viele Supervisanden eine Möglichkeit dar, sich in einem sehr geschützten Setting ein Bewusstsein über die eigenen Anteile der Dynamik zu verschaffen. Viele andere Supervisanden sind in herausgehobenen Positionen in ihrer Institution tätig und holen sich mit Hilfe der Einzelsupervision ein Spezialwissen, um zu diesem Themengebiet fachkompetent arbeiten zu können. |
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Einzelsupervisionen werden nach Absprache durchgeführt. Teamsupervisionen
und hausinterne Gruppensupervisionen werden jeweils mit den auftraggebenden
Institutionen abgesprochen, in der Regel sind die institutionellen Zusammenhänge
in solch einem Institutionsprozess von tragender Bedeutung. Wir gehen üblicherweise
davon aus, dass ein Supervisionsprozess mind. 15 Sitzungsterminen beinhaltet.
Das Einzugsgebiet der Teilnehmer bzw. der Teams oder Gruppen erstreckt
sich über ganz NRW und in Ausnahmen über die gesamte Bundesrepublik.
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Ein weiterer Baustein in den Supervisionsprozessen ist der „institutionelle
Zusammenhang“.
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Supervision bietet die Möglichkeit, sich in einem geschützten
Rahmen Dinge zu vergegenwärtigen. Durch die Reflexion tritt eine Verlangsamung
ein, die dazu beiträgt, die unbewussten Prozesse intrapsychisch, teamorientiert
und institutionsorientiert zu erarbeiten.
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Wir sehen szenisches Verstehen immer unter dem Aspekt der unbewussten Anteile. Dieses kann in der Supervision dadurch zugänglich werden, dass man den Supervisanden/die Supervisandin emphatisch versteht. Die Supervisorin geht in die Identifikation mit dem Supervisanden/der Supervisandin, und erhält dadurch Zugang zu dessen/deren Unbewussten. „Gleiches kann man nur mit Gleichem erkennen!“ Nur über den Zugang zum Unbewussten kann es einer Supervisorin gelingen, emphatisches Verstehen zu entwickeln. |
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An dieser Stelle möchten wir den Begriff emphatisches Verstehen erklären:
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